§11 Abs. 1 8f Tierschutzgesetz

Juchhu, ich habe sie endlich: die Erteilung der Erlaubnispflicht für jeden, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter anleitet.

Eine Veterinärärztin war heute hier, hat mit mir ein Fachgespräch geführt (viele Fragen…) und dann habe ich mit Claudia und Tyco eine Praxisstunde abgehalten (DANKE!!!).

Jetzt darf ich endlich – mit Schein – wieder Hundetraining anbieten…

WuffWuff

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